RoofCheck.AI Smart Meter
Technische iMSys-Vorprüfung · Deutschland (§ 29 MsbG)
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DEUTSCHLAND: ROLLOUT NACH § 29 MsbG
Bei Anlagen mit mehr als 7 kW sieht § 29 MsbG die Ausstattung durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber im Rahmen der gesetzlichen Ausbauquoten vor. Aus Foto und Anlagenleistung allein folgt kein sofortiger Einbautermin. Verbindliche Auskunft erteilt der Messstellenbetreiber.
Zählerschrank fotografieren
Ein klares Foto des geöffneten Zählerschranks reicht aus.
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